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Trihalogenmethane (THM) im Fokus

Written by: Daniel Herzog | Posted on:

Trihalogenmethane (THM) im Fokus: Trinkwasser- & Poolhygiene nach österreichischem Standard In Österreich genießen wir eine der höchsten Wasserqualitäten weltweit. Um diese Sicherheit – vor allem mikrobiologisch – zu garantieren, ist die Desinfektion mittels Chlor in vielen Bereichen unverzichtbar. Doch chemisch gesehen entsteht dabei eine Herausforderung: Die Bildung von Trihalogenmethanen (THM).

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Wasserversorger und Poolbetreiber in Österreich jetzt genau hinschauen müssen, welche Grenzwerte laut TWV und BHygV gelten und wie moderne Analytik Ihnen Rechtskonformität sichert.

Was sind THMs und warum sind sie kritisch?

Trihalogenmethane entstehen als unerwünschte Nebenprodukte, wenn chlorhaltige Desinfektionsmittel auf organische Stoffe im Wasser treffen. In Österreich betrifft dies vor allem:

Trinkwasser: Reaktion mit natürlichen Huminstoffen.

Schwimmbäder: Reaktion mit Einträgen durch Badegäste (Harnstoff, Kosmetika).

Da THMs (wie Chloroform) als potenziell krebserregend eingestuft werden und leicht flüchtig sind, werden sie in Hallenbädern besonders leicht über die Atemwege aufgenommen. Eine präzise Überwachung ist daher essenziell für den Gesundheitsschutz.

Der rechtliche Rahmen in Österreich

Die Anforderungen an die Wasserqualität sind in Österreich streng geregelt und harmonieren mit der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184).

  1. Die Österreichische Trinkwasserverordnung (TWV)

Die TWV (BGBI. II Nr. 304/2001 in der aktuellen Fassung) ist die zentrale Säule für Wasserversorger. Für die Summe der Trihalogenmethane gilt:

Parameterwert: 0,05 mg/l (50 µg/l).

Dieser Wert muss am "Punkt der Einhaltung" (meist der Zapfhahn des Verbrauchers) sichergestellt werden.

  1. Die Bäderhygiene-Verordnung (BHygV)

Für öffentliche Schwimmbäder, Hotelpools und Wellnessanlagen gilt in Österreich die Bäderhygiene-Verordnung (BHygV 2012). Diese ist im Vergleich zum Trinkwasser oft noch sensibler, um die Belastung in geschlossenen Räumen zu minimieren:

Grenzwert (als Chloroform): In der Regel 0,02 mg/l (20 µg/l) im Beckenwasser.

Regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachungen sind für Betreiber verpflichtend, um die Betriebsbewilligung nicht zu gefährden.

Analyse auf höchstem Niveau: Die Headspace-Trap-Methode

In unserem Labor nutzen wir für den österreichischen Markt ein High-End-Setup: Den Clarus 590 GC/MS gekoppelt mit dem TurboMatrix HS40 Trap-Sampler.

Maximale Sensitivität: Die Trap-Technologie konzentriert die flüchtigen THMs aus der Wasserprobe auf, bevor sie gemessen werden. So erreichen wir Nachweisgrenzen, die weit unter den Grenzwerten der BHygV liegen.

Eindeutige Identifizierung: Mittels Massenspektrometrie (MS) unterscheiden wir präzise zwischen Chloroform und bromierten Verbindungen – ein entscheidender Faktor für die Risikobewertung Ihres Wassers.

⚠️ Expertentipp für die Probenahme in Österreich

Um rechtsgültige Werte gemäß TWV zu erhalten, ist die Probenahme entscheidend:

Blasenfreie Befüllung: Die Vials müssen randvoll (ohne Luftspalt) verschlossen werden, da THMs sonst in die Luftblase entweichen.

Transport: Die Proben müssen gekühlt und lichtgeschützt ins Labor transportiert werden, um chemische Folgereaktionen zu stoppen.

Unser Service für Wasserversorger & Hotelbetriebe

Ob kommunale Wassergenossenschaft oder Wellness-Resort: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der österreichischen Qualitätsstandards. Sie erhalten von uns nicht nur Analysenwerte, sondern rechtssichere Befunde nach aktuellem Stand der Technik.

Kanzlei:
Linzerstrasse 110
3002 Purkersdorf

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