Luftschadstoffe Grenz-, Alarm- und Zielwerte
Grenzwerte aus dem Ozongesetz (OzonG) Im Ozongesetz sind zum vorsorglichen Schutz der menschlichen Gesundheit Grenzwerte definiert. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte an irgendeiner Messstelle im Überwachungsgebiet Nordostösterreich informieren die zuständigen Luftmessnetze die Bevölkerung möglichst rasch. Das Überwachungsgebiet Nordostösterreich besteht aus Wien, Niederösterreich und dem nördlichen und mittleren Burgenland.
Die Ozon-Grenzwerte sind als Einstundenmittelwerte definiert: Informationsschwelle: 180 µg/m3 Alarmschwelle: 240 µg/m3
Zielwerte Die folgenden Zielwerte aus IG-L und OzonG dienen ebenfalls dem dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit. Bei Überschreitungen ist jedoch keine Ursachenanalyse (Statuserhebung) und keine Erarbeitung von Maßnahmen vorgeschrieben. Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) untersucht die Ursachen für erhöhte Luftschadstoffwerte, die die im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegten Grenzwerte überschreiten, um die menschliche Gesundheit vorsorglich zu schützen. Falls die Untersuchung ergibt, dass es sich um ein nicht wiederkehrendes Ereignis handelt, sind keine Statuserhebungen oder Maßnahmenpläne erforderlich. Andernfalls werden gegebenenfalls Statuserhebungen erstellt, gefolgt von Maßnahmenplänen.
Ozon:120 µg/m3 als 8-Stunden-Mittelwert; Dieser Ozonzielwert ist seit 2010 gültig und darf von 2010 bis 2020 im Mittel über 3 Jahre an nicht mehr als 25 Tagen überschritten werden. Ab 2020 sind keine Überschreitungen mehr zulässig. Stickstoffdioxid: 80 µg/m3 als Tagesmittelwert
Alarmwerte Im Fall der Überschreitung von Alarmwerten des IG-L informieren die zuständigen Luftmessnetze die betroffene Bevölkerung umgehend. Außerdem muss im Alarmfall ein Aktionsplan zur kurzfristigen Reduktion der Schadstoffbelastung in Kraft gesetzt werden.
Die Alarmwerte sind als Dreistundenmittelwerte definiert:
Stickstoffdioxid: 400 µg/m3 als 3-Stunden-Mittelwert Schwefeldioxid: 500 µg/m3 als 3-Stunden-Mittelwert