Die CLP-Verordnung sieht eine Meldung für bestimmte gefährliche Gemische vor. Dabei müssen Daten gemeldet, die relevant für Vergiftungsinformationszentralen sind. Auch der Rezepturidentifikator UFI, ein neues Kennzeichnungselement, ist Teil dieser Meldung. Mit 1. Jänner 2024 endet nun auch die Übergangsfrist für industrielle Verwendungen.
Ende 2023 habe ich in Wien eine Zweigstelle der ZT Kanzlei Dr. Daniel Herzog eröffnet. Die Adresse lautet Karmaschgasse 26/5/Top 26 in 1100 Wien.
Die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) ist mit 01.03.2023 in Kraft getreten. Sie bringt im Vergleich zur VbF 1991 einerseits Erleichterungen, andererseits aber auch Anpassungskosten für die Betriebe.
Die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF 2023 wurde mit BGBl II Nr 45/2023 verlautbart. Der vollständige ...
PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind eine Gruppe von Chemikalien, die aufgrund ihrer toxischen Wirkungen auf Mensch und Umwelt in Europa verboten werden.
Im Juli 2020 hat die Europäische Union beschlossen, den Einsatz von PFAS bis zum Jahr 2030 zu verbieten. Das Verbot betrifft bestimmte PFAS, die als besonders besorgniserregend eingestuft ...
"Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker bilden seit 1860 das technische Fundament unserer Gesellschaft". Wir dürfen die sensationelle Videobotschaft (per Link hier) von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen zum 160-jährigen Jubiläum der ZiviltechnikerInnen mit Ihnen teilen und ebenfalls gratulieren. Denn: seit 1860 sorgen ZiviltechnikerInnen ...
Wir bieten Unterstützung im Arbeitnehmerschutz und beraten als externe Sicherheitsfachkraft in allen Belangen des ASchG im Betrieb und gegenüber dem Arbeitsinspektorats. Dies kann durch Begehung der Arbeitsstätten oder durch Aufbau bzw. Adaptierung der Arbeitsplatzevaluierung, Generierung des Sicherheits- und Gesundheitsdokuments, Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und PSA Katalogs bis hin zur Unterweisung. Beim Umgang mit Brennbaren Flüssigkeiten VbF 2023 können explosive Gemische entstehen, hierbei müssen zusätzlich die s.g. Explosionsschutzdokumente aufgebaut werden.
Als Serviceleistung bieten wir die Klassifizierung bzw. Einstufung von Gefahrstoffen gem. ADR und erforderliche Bezettelung, Kontrolle der Transportpapiere, Prüfung der Zulässigkeit der Verpackungen und der Zulassung sowie der wiederkehrenden Prüfung von ortsbeweglichen Tanks. Daneben besteht die Möglichkeit Dr. Daniel Herzog, als externen Sicherheitsberater bzw. Gefahrgutbeauftragten gem. GGBG §11 behördlich zu benennen, um somit die Schulung der Mitarbeiter zu sichern, und die Einhaltung der Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung zu kontrollieren. Als Sicherheitsberater übernehmen wir auch die Erstellung des verpflichtenden Jahresberichts sowie die der Unfallmeldungen.
Wir stehen ihnen Im Zuge von Neueinreichungen oder Erweiterungen von Betriebsanla-gen stehen wir ihnen bei behördlichen Begehungen beratend zur Seite und können, im Falle einer erteilten Vertretungsbefugnis, in ihrem Namen mit der Behörde verhandeln, Schreiben beantworten oder gegen Bescheide berufen. Auf Auftrag prüfen wir im Rah-men der wiederkehrenden Prüfung nach 82b GewO, ob gewerberechtliche Vorschriften (Gesetze oder Verordnungen) vorliegen, die ohne bescheidmäßige Vorschreibung unmittelbar für die Betriebsanlage gelten und, ob die Anlage diesen entspricht. Im Zuge un-serer Consultingtätigkeit können wir sie beim Aufbau ihren Rechtskatasters sowohl be-ratend als auch bei der softwaretechnischen Abbildung unterstützen.
Wir bieten diverse chemische Untersuchungen in unserem Labor und Partnerlaboratorien an und erstellen ihnen Gutachten und/oder organisieren und führen normgerechte Probenahme aus. Unsere Hauptgebieten liegen sowohl in der Trinkwasser- und Hygienekontrolle als auch in der Überprüfung der Arbeitsplatzmessungen von gefährlichen Arbeitsstoffen oder in der Überprüfung ihrer Abluftsysteme.
Ebenso beschäftigen wir uns mit einer Vielzahl von analytischen Fragestellung z.B. Ursachenfindung Kontaminationen im Produktionsprozess. mittels ATR-FTIR Methoden.
Unser Angebot hier ist umfassend und reicht von der Erstellung von Lagerkonzepten für Gefahrstoffe nach VbF, DruckgasverpackungsVO über die Bewertung der verwendeten Chemikalien bis hin zum Aufbau eines Gefahrstoffkataster oder der Entsorgung von Abfällen gem. abfallrechtlicher Normen. Wir übernehmen für sie die Einstufung bzw. Klassifizierung von Gefahrstoffen nach GHS/CLP und ADR und erstellen diverse verpflichtende Dokumente wie Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichung von Behältnissen, Räumlichkeiten bzw. Etiketten, Betriebsanweisungen oder Datenbelätter für die Öffentlichkeit DetVO 648/2004/EG. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unterstützen wir sie auch bei der Produktregistrierung im In- un Ausland nach REACH und Biozidverordnung.
Unser Labor biete u.a. auch die Untersuchungsmethode zur Bestimmung der Metallkorrosivitäte H290 / Klasse 8 Verpackungsgruppe III von Stoffen bzw. Gemischen an gemäß der Prüfung der UN-Empfehlungen über die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III Abschnitt 37 Unterabschnitt 37.4.
ASTM G31-72 (Laboratory Immersion Corrosion Testing of Metalls) und ASTM G190-99 (Electochemical Critical Pitting Temperatur Testing of SS) oder auch CIPAC Methoden wie CIPAC MT 46.3 (Accelerated Storage Procedure) gehören zu unserem Leistungsumfang.
Wiederkehrende Prüfung der Lüftungsanlagen sind in verschiedenen Rechtsbereichen wie Arbeitsstättenverordnung AstV, Verordnung brennbarer Flüssigkeiten VBF, Verordnung explosiver Atmosphären, Grenzwertverordnung GKV vorgesehen. Wir bieten sowohl die erstmalige Prüfung für Sicherheitschänke nach VbF, als auch die wiederkehrende Prüfung an. Abzüge werden gem. EN 14175 auf ihre Abluftleistung überprüft.
Diese wiederkehrenden Prüfungen sind auch notwendig für die geforderten Explosionsschutzdokumente gem. VEXAT. Gerne unterstützen wir sie bei der Erstellung der EX Dokumente.
Nach den §§ 4 und 5 der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) zum ASchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Evaluierung die Explosionsgefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage ein so genanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf Stand zu halten.
Wir erstellen für sie die Explosionsschutzdokumentation gemäß VEXAT §5 und Beurteilen die Gefährdungen für Arbeitnehmer in den exponierten Bereichen. Mit unserer Erfahrung erstellen wir das Zonenkonzept und legen die technischen und organisatorischen Maßnahmen fest.
Die sichere Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz ist regelmäßig zu evaluieren. Dabei ist u.a. die inhalative Exposition der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Wir erstellen für sie eine Abschätzung der Exposition mit mathematischen Modellen als Alternative zu den aufwändigeren messtechnischen Bestimmungen. Ebenso begleiten wir sie bzw. führen wir für sie Grenztwert-Vergleichsmessungen und Kontrollmessungen gem. GKV zur Überprüfung der Einhaltung der MAK- und TRK-Werte bei ihnen vor Ort durch.
Lassen sie sich auch absichern, ob ihre die verwendeten Persönlichen Schutzausrichtung, wie Atemschutz (PSA), auch ausreichend Schutz für ihre Arbeitnehmer aufweist.
Die Emissionsmessungen müssen von speziell qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, die über das notwendige Wissen und die entsprechende Ausrüstung verfügen. Die Messungen werden in der Regel vor Ort durchgeführt und umfassen die Messung von Emissionen wie Staub, Stickoxiden, Schwefeldioxid, Gesamtkohlen und anderen Schadstoffen, die von der Anlage in die Luft abgegeben werden.
Wir führen Emissionsmessung nach zahlreichen Normen u.a. nach TA Luft für sie kompetent aus und erstellen die zugehörigen Berichte für die Behörde. Eine wichtige Variante ist ioskinetische Probenahme nach ÖNORM EN 13284-1:2018.
Mehr Information finden sie unter Emissionsmessungen und Ausbreitungsrechnung von Luftschadstoffen.
Je nach Bedarf führen wir eine Vielzahl von Messungen durch, von einfachen bis hin zu umfangreichen Analysen. Unser Service deckt Themen wie die gesunde Raumluft in Wohnräumen, Büros oder Betrieben sowie Fragen zur Lüftung und zum Raumklima ab. Dabei reicht das Spektrum von Prüfung auf Schimmelschäden, Schadstoffe in der Raumluft und Prüfung von MAK-/TRK-Werten.
Wir führen Innenraummessungen kompetent aus und erstellen die zugehörigen Berichte für die Behörden und Gerichte gem. der Normenreihe EN ISO 16000.
Mehr Information finden sie unter Schimmelplizsporen und Innenraumanalytik.
Anerkannte Arbeitsunfälle mit Gefahrstoffen (Quelle AUVA)
Leiter einer Forschungs und Entwicklungsabteilung für Reinigung- & Desinfektionsmittel
Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker für Technische Chemie
Sicherheitsfachkraft SFK (ausg. Untertage Bergbau) gem. § 73 ASchG
Fachperson für Explosionschutz ÖNORM 2200
Sicherheitsbeauftragter gem. GGBG §11
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Ziviltechniker sind gem.§292 ZPO befugt zur Ausstellung öffentlicher, mit dem Siegel unterfertigter Urkunden bzw. Gutachten für Behörden, Versicherungen und Gerichte. Liste der eingetragenen Ziviltechniker https://ziviltechniker.at
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste
www.sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden.
Kanzlei:
Linzerstrasse 110
3002 Purkersdorf
Zweigstelle:
Karmaschgasse 26/5/Top 26
1100 Wien
Kontakt:
+43 699 141 80 200
kanzlei@zt-chemie.at
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